Schädlinge · Recht

Wespen-Meldepflicht-Check

BNatSchG-Pflichten klar — bevor du falsche Entscheidungen triffst.

Befund

Meldepflichtig

Toleranz möglich wenn niemand in den Bereich kommt. Wespenvolk stirbt im Oktober/November natürlich.

Befund als Kurzlink — Naturschutzbehörde / Vermieter / Familie:

ℹ️ Hinweis: Stand Mai 2026. BNatSchG und Artenliste können sich ändern. Im Zweifel Untere Naturschutzbehörde (Landratsamt) anrufen — Erstberatung gratis. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was sagt BNatSchG?
Bundesnaturschutzgesetz § 44: alle einheimischen Wespen-, Hornissen-, Bienen- und Hummelarten sind besonders geschützt. Tötung/Zerstörung ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde = Ordnungswidrigkeit (bis 50.000 €). Hornissen + Hummeln sind streng geschützt.
Was ist 'vernünftiger Grund'?
BNatSchG erlaubt Eingriff nur bei vernünftigem Grund — z. B. unmittelbare Gefahr für Menschen (Allergiker im Haus, Kinderzimmer-Nähe). 'Mir gefällt's nicht' reicht NICHT. Im Zweifel: Untere Naturschutzbehörde anrufen, oft Wespenberater gratis.
Wie finde ich einen Wespenberater?
Untere Naturschutzbehörde (im Landkreis oder Stadt) anrufen — die haben Listen ehrenamtlicher Berater. Manche Imkervereine bieten Umsiedlung von Bienen-/Hummelvölkern gratis.
Was kostet die Entfernung?
Wespennest-Entfernung (Genehmigt): 120-280 € durch Profi. Hornissen-Umsiedlung: oft kostenfrei durch ehrenamtliche Berater. Bienenvolk: Imker kontaktieren, meist gratis (Wert eines Schwarms!).